Zweitmeinung vor empfohlener Prothesen-Operation an Hüft-, Schulter- oder Kniegelenk

Ist bei Ihnen eine Operation zur Implantation einer Prothese des Hüft-, Knie oder Schultergelenks geplant und Sie sind sich nicht sicher, ob Sie diesen ein Eingriff durchführen lassen müssen?

Dann haben Sie Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung, die Ihnen Sicherheit gibt, ob der empfohlene Eingriff notwendig ist.

Im Rahmen des Zweitmeinungsverfahren in unserem Regionalen Schmerzzentrum DGS Fellbach werden nach Sichtung ihrer Voruntersuchungsbefunde, umfangreichen Untersuchungen und Gespräche geführt.
Im Anschluss besprechen die behandelnden Therapeuten ihre Gesamtsituation und werden mit Ihnen die Ergebnisse erörtern.

Bei Bedarf können Sie im Anschluss an die Zweitmeinungsuntersuchung ein intensiviertes konservatives multimodales Therapiekonzept im Schmerzzentrum Fellbach beginnen.

Grundvoraussetzung für das Zweitmeinungsverfahren:
1. Bei Ihnen ist eine Prothesenimplantation im Hüftgelenk, Kniegelenk oder Schultergelenk geplant.
2. Sie sind bei einer der folgenden Krankenkassen versichert (TK, Bahn, BKK, KKH, HEK, HKK, BKK, Pfalz, BKK, RWE).

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Frau Sandra Koch
Algesiologische Fachassistentin
Ansprechpartnerin IVZ-Programm
Tel: 0711 90652202

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