Zweitmeinung bei geplanter Wirbelsäulen-Operation – Integrierter Versorgungsvertrag

Gerade im Rückenschmerzbereich bieten konservative Therapien bei vielen Beschwerden eine ausgezeichnete Alternative zu einer Operation. Insbesondere bei Patienten ohne akute neurologische Ausfälle (Lähmungen, dauernde Taubheitsgefühle) ist ein intensives konservatives Therapiemodell häufig das bessere Verfahren.

Wenn Sie bei der Techniker Krankenkasse, der Bahn BKK, der HEK, der KKH oder der Deutschen BKK versichert sind und Ihnen ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule empfohlen wurde, können Sie sich in einem auf Rückenerkrankungen spezialisierten Zentrum eine zweite Meinung einholen.

Unser Regionales Schmerzzentrum DGS Fellbach ist eines von ca. 30 Zentren bundesweit, in dem dieses Zweitmeinungsverfahren durchgeführt wird. Hierbei arbeiten ein Schmerztherapeut, ein Psychotherapeut und eine Physiotherapeutin eng zusammen. Nach Sichtung der Voruntersuchungsbefunde, umfangreichen Gesprächen und Untersuchungen der drei Fachdisziplinen beraten sich die Therapeuten untereinander und besprechen danach mit Ihnen die Ergebnisse. Zusätzlich wird Ihr Hausarzt per Brief informiert.

Eine Zweitmeinung einzuholen ist kein Misstrauen dem bisher behandelnden Arzt gegenüber, sondern eine zusätzliche qualitative Absicherung in einer schwierigen Lebenssituation. Jeder seriöse Arzt wird dies für seinen Patienten befürworten und dafür Verständnis zeigen.

Bei Bedarf können Sie im Anschluss an die Zweitmeinungsuntersuchung ein intensives multimodales Therapiekonzept (Integriertes Versorgungskonzept Rückenschmerzschmerz, IVR) im Schmerzzentrum bei uns in Fellbach beginnen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Frau Sandra Koch
Algesiologische Fachassistentin
Ansprechpartnerin IVZ-Programm
Tel: 0711 90652202

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